Evangelische Kirche Schweiz?

Die Kirchen des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK wollen sich eine neue Verfassung geben. Dies geschieht vor dem Hintergrund ihres schwindenden Gewichts in Staat und Gesellschaft. An die Stelle der mehrmals angepassten Verfassung von 1950 soll eine Verfassung treten, die das Miteinander der Reformierten und der EMK als «Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz» beschreibt und neu ordnet.

Am 6. und 7. November 2017 behandelten die Abgeordneten der Mitgliedkirchen die grundlegenden Artikel der Vorlage. Die Vorlage war vom Rat des SEK nach der Vernehmlassung 2016 erstellt worden.

Den Grund legte der Rat des SEK 2010 mit dem Bericht «Für einen Kirchenbund in guter Verfassung». Kontroverse und teils hitzige Debatten führten dazu, dass der Rat 2014 die Konferenz der Kirchenpräsidien in die Arbeit einbezog. Die Leitungen der Mitgliedkirchen wurden im Sommer 2016 eingeladen, zum Entwurf Stellung zu nehmen.

Bericht von der ersten Lesung der grundlegenden Artikel
Bereinigter Entwurf der Verfassung «Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz» 2017
Vernehmlassungs-Entwurf der Verfassung  «Evangelische Kirche Schweiz» 2016  
Hauptpunkte des Entwurfs 2016
Brief an die Kirchenleitungen zur Vernehmlassung
Fragebogen zur Vernehmlassung  
Bericht: Für einen Kirchenbund in guter Verfassung 2010


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„Die reformierten Kirchen scheuen sich schon fast traditionsbedingt vor klarer Abgrenzung. Sie definieren sich stark über das ‚Nicht-Wollen‘: Sie wollen sich nicht klar über Mitgliedschaftsregeln abgrenzen, sondern eine für alle offene Volkskirche sein; sie wollen sich inhaltlich nicht abgrenzen und verstehen sich als bekenntnisfrei.
Sie wollen sich nicht deutlich von anderen Konfessionen und Religionen abgrenzen und auch nicht von der modernen, säkularisierten Gesellschaft und dem Staat. Sie sehen sich als ‚Kirche von unten‘ und misstrauen tendenziell allen oberen Ebenen.“

- Bericht des Rates SEK zur Verfassungsrevision, 2010