Die Reformatoren zu Abendmahl und Taufe
"... der Stifter des Herrenmahles, das auch Abendmahl oder Eucharistie genannt wird, ist unser Herr Jesus Christus, der es zuerst für seine Kirche geheiligt hat. Diese Weihe oder Segnung dauert aber bis heute an bei all denen, die kein anderes als DAS Mahl feiern, das der Herr eingesetzt hat, und die dabei die Einsetzungsworte des Herrn vorlesen und in allem einzig auf Christus schauen, aus dessen Händen sie gleichsam empfangen, was sie durch den Dienst der kirchlichen Diener bekommen.
Durch diese heilige Handlung will der Herr seine dem Menschengeschlecht erwiesene herrliche Wohltat in frischer Erinnerung halten, nämlich dass er uns durch seinen dahingegebenen Leib und sein vergossenens Blut alle unsere Sünden erlassen und uns vom ewigen Tod und von der Gewalt des Teufels erlöst hat und dass er uns jetzt speist mit seinem Fleisch und tränkt mit seinem Blut, die uns nähren zum ewigen Leben, wenn wir sie im wahren Glauben auf geistliche Weise empfangen. ... Und diese grosse Wohltat erneuert er so oft, als das Abendmahl gefeiert wird. ... Und zwar wird mit diesem Sakrament sichtbar und äusserlich durch den Diener dargestellt und sozusagen augenscheinlich gemacht, was inwendig in der Seele durch den heiligen Geist selbst unsichtbar verliehen wird."
- Heinrich Bullinger, Zweites Helvetisches Bekenntnis, aus Kap. 21"
Ja, unsere Kindertaufe ist ein Sakrament der Kirche und ein grosses Geheimnis Gottes, nicht bloss eine Zeremonie. Sind wir doch Christen, Leute mit einem Glauben also, den sie ... durch Sakramente als gegenwärtig darstellen und auffrischen. Gewiss, beim Kind ist das noch nicht in wirksamer Gestalt angelegt; aber in uns, die wir bei der Handlung zugegen sind, ist es das, und es ist uns auch bewusst, dass wir durchs Sakrament das Handeln Gottes abbilden ... ein Begrabenwerden mit Christus und Auferwecktwerden mit Christus.
Aber wir haben drum doch aus Christus heraus die Freiheit, den zu taufen, den wir zu diesem Absterben durch Christus zu erziehen gedenken. Einzig darauf ist unbedingt zu achten, dass wir, soweit es an uns liegt und unser Gewissen im Spiel ist, die Sakramente nicht ohne mitgegenwärtiges Geheimnis zelebrieren. Denn sie sollen Sakrmente sein und bleiben und nicht als blosses Schauspiel betrieben werden."
- Berner Synodus, 1532, aus Kap. 20
R. Reich: Der Consensus Tigurinus: Grunddokument der reformierten Kirche
R. Kunz: Der reformierte Gottesdienst
LKF-Tagung zur Taufe
LKF-Tagung zum Abendmahl
AfbeT-Studientag zu Taufverständnis und -praxis