«Kirche ist mehr als du glaubst»

Mit einer gemeinsamen Zeitung unter diesem Titel heben die drei Berner Landeskirchen ihre Bedeutung für den Staat, für Gesellschaft und Kultur hervor. Sie tun dies wenige Wochen bevor der Grosse Rat die Vorschläge der Regierung zur Entflechtung des Verhältnisses Staat-Landeskirchen berät. Synode, Pfarrverein und Parteien haben Stellung bezogen. Im Kanton sind noch über 60 Prozent der Bevölkerung reformiert.

Die drei staatlichen anerkannten, durch Steuern und staatliche Pfarrgehälter privilegierten Kirchen bezeichnen sich im Heft als „"eine tragende Kraft unserer Gesellschaft“" und als Kitt in ihr. "„In der Kirche begegnen sich Menschen, die sich sonst nicht treffen würden".“ Zugezogene und Ausländer würden integriert. Die Kirche biete Raum, nach Gott zu fragen, begleite durchs Leben, sei auf der Seite der Schwachen, helfe auch weltweit und pflege den interreligiösen Dialog. „"Pfarreien und Kirchgemeinden integrieren Menschen aus anderen Kulturen. Sie engagieren sich für Menschenrechte, arme Regionen und den weltweiten Frieden".“

Segensreich
Wer die acht luftig gestalteten und mit Promi-Statements garnierten Seiten überfliegt, wird beeindruckt sein vom Gewicht und segensreichen Wirken der drei Berner Landeskirchen (reformiert, römisch-katholisch, christkatholisch). Das Blatt, in 430‘000 Exemplaren gedruckt, betont ihre Bedeutung auch als Träger der Kultur und als Akteure der Bildung.

Die Fähigkeit zur Selbstkritik, nach manchen Irrwegen erworben, wird hervorgehoben. Und die Unabhängigkeit: Die Landeskirchen "„sind frei, klar Stellung zu nehmen"“. Dies täten sie zugunsten von Menschen am Rand und "„für Gerechtigkeit und Menschlichkeit“". Das Blatt vermerkt auch, dass sonntags 15'‘000-20'‘000 Personen im Bernbiet einen Gottesdienst der Landeskirchen besuchen. (Mitglieder haben sie über 700'‘000.)

Grosse Nähe
Zum geschichtlichen Abriss auf der letzten Seite leitet die Bemerkung über, dass 1804 gegen 700 Hektar kirchliche Landflächen verstaatlicht wurden, "„meist im Zentrum der Dörfer"“. Zuvor war die Berner Kirche fast 300 Jahre lang Teil des Staats gewesen. Schrittweise Autonomie brachten die Kirchengesetze von 1874 und 1945. "„Diese traditionelle Verflechtung erklärt, weshalb der Kanton Bern auch heutzutage die Löhne der Pfarrpersonen bezahlt".“

Seit jeher sei eine grosse Nähe von Kirche und Staat für Bern typisch gewesen. "„Sie standen und stehen in einem partnerschaftlichen Verhältnis, unabhängig voneinander, aber sich gegenseitig befruchtend".“

Regierung: Verflechtung lockern
Was über lange Zeit geworden ist, muss nicht so bleiben. Dieser Meinung ist der rot-grün dominierte Regierungsrat, der am 27. März die Folgerungen aus einem Expertenbericht vorstellte. Die Experten bezeichneten aufgrund der prägenden Geschichte drei Szenarien als realistisch: Erhalt des Status quo, milde und mittlere Entflechtung. (Starke Entflechtung wie in Basel oder Trennung wurden gar nicht diskutiert.)

Der Regierungsrat entnahm dem Bericht, dass die Landeskirchen mehr für die Gesellschaft tun, als von Steuern finanziert wird, dass indes „"der gesellschaftliche Einfluss der Landeskirchen schwindet und ein Nachdenken über ihre künftigen Rollen und ihre Leistungen als Volkskirchen angebracht ist"“.

Die enge Verflechtung sei nicht mehr zeitgemäss, sagte Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP) vor den Medien. Die Anstellung von Geistlichen durch den Kanton entspreche keinem aktuellen Bedürfnis mehr. Daher sollten die Landeskirchen sie übernehmen.

Alle Änderungen will die Regierung mit einer Totalrevision des Kirchengesetzes auf den Weg bringen. Den Landeskirchen soll so grössere Eigenständigkeit zuwachsen. Eine Anerkennung anderer Religionsgemeinschaften, auch von Freikirchen, zieht die Regierung aktuell nicht in Betracht.

Bevorzugter Arbeitgeber Kanton
Die Vertreter der Landeskirchen reagierten verstimmt auf die Vorschläge. Der Präsident des Pfarrvereins Michael Graf markierte Opposition. An der Jahresversammlung der Standesorganisation am 8. Juni wurde dem Regierungsrat die Absicht unterstellt, „"die Verbindungen zu den Landeskirchen aufzulösen“" und einer "„weiter gehenden Trennung"“ von Kirche und Staat den Weg zu bereiten.

Die Übertragung der Anstellungsverhältnisse an die Kirche sei ein "„kleiner, aber irreversibler erster Schritt"“ in der Richtung, sagte Graf. Der Grosse Rat wurde aufgefordert, die "Engführung des regierungsrätlichen Berichts aufzubrechen“" und sich den Fragen mutiger zu stellen.

Der Vorstand des Pfarrvereins hatte schon am 27. März in seiner Medienmitteilung angeregt, der Kanton solle die Pfarrer nicht abgeben, sondern als interreligiöse Brückenbauer stärker gewichten. Die Jahresversammlung forderte, der Kanton müsse "„jene Kräfte unterstützen, die in unserer Gesellschaft Verbindlichkeit, Toleranz und Engagement fördern"“. Weiter betonte sie, mit ihrer öffentlichen Stellung als Kantonsangestellte seien die Geistlichen „"grundsätzlich für die ganze Bevölkerung da“". Dies solle ohne Not nicht geändert werden.

Synode gegen weitere Sparübung
Die Synode der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn besprach die Pläne Ende Mai. Dass die Regierung die Arbeiten zusammen mit den Kirchen angehen will, wurde begrüsst. Das Kirchenparlament stimmte der Übertragung der Pfarrer-Anstellungen vom Kanton Bern an die Kirchen im Grundsatz zu -– "„sofern ein verlässliches Finanzierungssystem garantiert wird"“.

Vom Grossen Rat forderte die Synode, den Systemwechsel "„nicht für eine weitere Sparübung zu missbrauchen"“. Ohne Ablösung der historischen Rechtsansprüche (aufgrund der Verstaatlichung 1804 hätten die Reformierten mehrere Milliarden Franken zugut) sei der Staat weiter zur Pfarrbesoldung verpflichtet. Die Stellungnahme der Synode wird dem Grossen Rat mit den Anträgen der Regierung vorgelegt; die Beratung ist auf September angesetzt.

Eine Chance, falls...
Im letzten Kreisschreiben wertet Synodalratspräsident Andreas Zeller den vom Kanton ausgelösten Prozess als Chance –- nämlich dann, wenn die Kirche mehr Planungssicherheit erlange, indem mit dem neuen Finanzierungsmodell die Pfarrstellen aus dem kantonalen Budgetprozess „"und dem ständigen Spar- und Abbaudruck herausgenommen"“ würden.

Der Kanton habe für das kirchliche Personalmanagement aufzukommen und er solle die Abgeltung der gesellschaftlich relevanten Leistungen der Landeskirchen „"im Sinne der zeitgemässen Kultur- und Sozialstaatlichkeit“ garantieren". Laut Zeller "muss „in den Verhandlungen, so sie denn kommen, auf den bisherigen Summen beharrt werden"“. Insgesamt werde so ein moderneres Verhältnis zum Staat möglich.

Positionsbezüge
Die politischen Parteien divergieren stark. Die SVP warnte am 27. März vor Änderungen, „"welche die christlich-abendländische Kultur untergraben wie etwa erste Schritte in Richtung staatlicher Anerkennung des Islams“". Die Kirche dürfe nicht „"zu einer Sozialinstitution degradiert"“ werden. Ihre soziale Arbeit sei wertvoll, aber nicht –- wie Seelsorge -– ihr Hauptzweck. Die SP wünschte eine zeitgemässe Gestaltung des Verhältnisses Kirche-Staat. Mit der Anstellung der Pfarrpersonen seien auch die Definition der Leistungen der Kirche für die Allgemeinheit und die Abgeltung für diese Leistungen zu prüfen.

Die Grünliberalen hatten sich 2013 für den Stopp der Pfarrerbesoldung stark gemacht. Sie forderten nun erneut, dass die gesellschaftlichen Leistungen der Landeskirchen neu bewertet würden. Dazu eigne sich der Wettbewerb: Auch andere gemeinnützige Institutionen sollten sich darum bewerben können. Die Leistungen sollten vom Kanton "„über transparente Leistungsverträge und nicht über pauschale Lohnzahlungen für Pfarrer abgegolten werden“".

"Nicht leichtfertig preisgeben“"
Für ein behutsames Vorgehen hat Alt-Nationalrätin Gret Haller in einem "„Bund"“-Interview (4. Juni 2015) plädiert. Die Juristin und SP-Politikerin, 1977 aus der Kirche ausgetreten, trat 2004 aus politischen Gründen wieder ein: Sie habe erkannt, wie wichtig „"die europäische Einbindung der Religion in die Staatlichkeit“" sei. Die Landeskirchen trügen zum sozialen Zusammenhalt bei, „"dies auch zugunsten von jenen, welche diesen Kirchen nicht angehören“".

Angesichts der Verhältnisse in den USA findet Haller, man könne "„das Staatskirchentum vielleicht etwas abschwächen, aber leichtfertig preisgeben sollte man es in Europa nicht. Es gibt kein Gebiet, bei dem das Gewachsene so wichtig ist wie im Bereich von Kirche und Staat."“

Die Vorschläge der Kantonsregierung, Bericht und Expertenbericht
Webseite des Kantons Bern zu den Landeskirchen
Gutachten von Ulrich Friederich zu den historischen Rechtstiteln im Kanton Bern (1994)