Entwurf für Berner Landeskirchengesetz

Die Berner Landeskirchen werden ihre Pfarrpersonen selbst anstellen; der Kanton wird weiter für ihre Entlöhnung sorgen. Am 16. September hat Regierungsrat Christoph Neuhaus den Entwurf des neuen Landeskirchengesetzes vorgestellt. Es zielt auf die Weiterführung der Partnerschaft bei grösserer Eigenständigkeit der Kirchen und weniger staatlicher Aufsicht.

«Die Landeskirchen tragen im gesamtgesellschaftlichen Interesse zur solidarischen Gemeinschaft, zum Frieden unter den Religionen, zur religiösen Bildung, zur Kulturpflege und zur Vermittlung grundlegender Werte bei.» Mit dem Artikel 3 des neuen Gesetzes begründet der Kanton Bern, warum er die Landeskirchen weiter privilegiert. Dem «Bund» sagte Neuhaus, das Christentum gehöre «quasi zur DNA unseres Kantons, zu unserer bernischen Identität».

Mehr Eigenständigkeit

Aufgrund der Entwicklung der letzten Jahrzehnte gibt der Kanton den drei Landeskirchen mehr Eigenständigkeit. So werden sie künftig die Pfarrstellen der Kirchgemeinden selbst festlegen. Die Vorgaben für die Organisation werden im neuen Gesetz nur noch in Grundzügen festgelegt: Die Landeskirchen müssen sich an rechtsstaatliche Grundsätze halten und über demokratische Strukturen verfügen. Kirchgemeinden können sich «zur gemeinsamen Erfüllung von Aufgaben zu einer Gesamtkirchgemeinde zusammenschliessen». Doch weiterhin legt der Regierungsrat das Gebiet und den Namen jeder Kirchgemeinde fest.

Theologische Fakultät

Der Geldhahn bleibt offen: Gemäss dem Grossratsbeschluss von 2016 werden die Landeskirchen im bisherigen Umfang weiter finanziert, inklusive die universitäre Ausbildung der reformierten und christkatholischen Geistlichen. Dementsprechend wird für die Anstellung von deutschsprachigen reformierten und christkatholischen Pfarrern «das kantonale Staatsexamen oder ein gleichwertiger Abschluss» vorausgesetzt, dazu die kirchliche Ordination nach Abschluss der praktischen Ausbildung.

Gesamtarbeitsvertrag für Pfarrer?

Nach dem Gesetzesentwurf stellen die Kirchgemeinden die Pfarrer/innen an; das Anstellungsverhältnis ist öffentlich-rechtlicher Natur. Zur Debatte steht ein Gesamtarbeitsvertrag (die SP fordert ihn unisono mit dem Pfarrverein). Bezeichnend für die anhaltende Verbandelung von Staat und Kirchen ist die Bestimmung, dass Beschwerden gegen personalrechtliche Entscheide der Kirchen nicht von kirchlichen Instanzen behandelt werden.

Finanzierung auf zwei Säulen

Anstelle des Kantons zahlen neu die Landeskirchen die Pfarrerlöhne – aus staatlichen Mitteln. Die geplante Finanzierung gibt zu reden: Vorerst auf dem bisherigen Niveau, steht sie neu auf zwei Säulen. Einerseits überweist der Kanton einen Sockelbeitrag in Anerkennung der historischen Rechtstitel der Reformierten (Enteignung von Kirchengut 1804). Dieser kommt aber nicht nur der früheren Staatskirche zugute, sondern – im Sinne der Gleichbehandlung – auch der römisch-katholischen und der kleinen christkatholischen Landeskirche. Der Sockelbeitrag wird ab 2020 jährlich 43,24 Millionen Franken betragen und muss für die Pfarrerlöhne eingesetzt werden.

Zu dieser ersten Säule (gebundene Ausgabe im Kantonsbudget) kommt eine zweite: Der Grosse Rat soll alle sechs Jahre einen Beitrag beschliessen, welcher die Leistungen der Landeskirchen von gesamtgesellschaftlichem Interesse würdigt. Der Betrag wird 2020-25 rund 31,35 Millionen Franken jährlich betragen; für die folgende Periode wird er neu ausgehandelt. Die Landeskirchen werden, wie der Regierungsrat schreibt, «die Kantonsbeiträge aus beiden Säulen im Wesentlichen zur Finanzierung der Gehälter ihrer Geistlichen verwenden». 

Katholiken fordern Gleichbehandlung

Die Vertreterinnen der römisch-katholischen Kirche begrüssten den Entwurf im Grundsatz Sie kritisierten jedoch die Finanzierungsgrundsätze. Ihre Kirche sei bei der ersten Säule 20 Prozent schlechter gestellt. Die Anregung, den Betrag gemäss den Mitgliederzahlen auszurichten (wie dies im Kanton Zürich geschieht), wurde vom reformierten Synodalratspräsidenten Andreas Zeller zurückgewiesen.

Vernehmlassung bis 19. Dezember

Der Gesetzesentwurf wurde unter Leitung der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion unter Einbezug der betroffenen drei Landeskirchen, der jüdischen Gemeinden, dem Kirchgemeindeverband, dem Pfarrverein und weiteren Interessengruppen erarbeitet. Der Grosse Rat wird sich voraussichtlich in der Septembersession 2017 mit der Vorlage befassen. Das neue Landeskirchengesetz soll auf Anfang 2020 in Kraft treten.

Angebote weniger genutzt?

Einen Tag vor der Präsentation des Entwurfs waren die Freidenkenden Region Bern (FRB) mit den Ergebnissen einer Umfrage an die Öffentlichkeit getreten. Laut der Umfrage, von den FRB bei gfs.bern in Auftrag gegeben, werden die kirchlichen Angebote weniger genutzt, als die Kirchen dies darstellen. Nur 7 Prozent der Befragten gaben an, eine soziale Dienstleistung der Kirchen zu nutzen. Die FRB fordern die vollständige Trennung von Staat und Kirche. Landeskirchen sollten ihre Angebote grundsätzlich aus eigenen Mitteln finanzieren.  

Gesetzesentwurf des Regierungsrates
Vortrag des Regierungsrates   
Medienmitteilung der reformierten Landeskirche