Das Evangelium im Widerstreit der Meinungen
«Die Vision leben!» wollen die Verantwortlichen der Berner Reformierten in den nächsten Jahren. Die Synode der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn nahm am 16. Dezember das Legislaturprogramm 2020-2023 des Synodalrats mit diesem Titel zur Kenntnis. Es zielt darauf, die offene Volkskirche im pluralistischen Umfeld zu bewahren. Synodalratspräsident Andreas Zeller kündigte seinen Rücktritt an.
Der Synodalrat will eine «offene Volkskirche, in der eine Vielfalt von Glaubenshaltungen und -formen Raum findet», fördern. Die fünf Ziele, sagte sein Präsident Andreas Zeller, seien gleich wichtig: «Kirche: Begegnung und Bewegung – L’Eglise: c’est vous! – Kirche sein in der digitalen Lebenswelt – Klar Stellung beziehen – Reformiert sein in einer pluralen Welt.»
• Begegnung und Bewegung: Die Kirche will vielerlei Zugehörigkeit und Beteiligung fördern – wie ein Nomadenzelt, das «Raum für ein wanderndes Volk» bietet.
• L’Eglise – c’est vous!: Die Verantwortung aller für die Kirche soll durch Förderung von Ehrenamtlichen und Freiwilligen gestärkt werden – was eine «Pluralisierung von Meinungen und Ideen in der Kirche» bedeutet.
• Das Evangelium soll in der digitalen Welt besser kommuniziert werden; die Kirche will sich auf ein «stärker partizipatives, interaktives Kommunikationsverhalten» einlassen.
• Weiterhin klar Stellung beziehen – «sachlich kompetent und theologisch profiliert» – will die Berner Kirche in Gesellschaft und Politik.
• Die Kirche soll eine Theologie der Pluralität entwickeln. «Christlicher Glaube ist unhintergehbar pluralistisch-interreligiös».
«Ehe und Trauung für alle»
Ein weiteres Traktandum der Wintersynode, die vom 16. bis 18. Dezember im Berner Rathaus tagte, ist die nächste Gesprächssynode. 2021 soll über «Ehe und Trauung für alle» ein innerkirchlicher Diskurs geführt werden. Dem Vorhaben stimmte die Synode zu. Der Umgang mit den unterschiedlichsten Meinungen sei zu besprechen, hiess es.
Innenansichten
Die Synodalen nahmen einen facettenreichen Bericht der Geschäftsprüfungskommission zur Kenntnis. Sie hatte die Arbeitsstellen der Landeskirche besucht. Deren Antworten lässt sich unter anderem entnehmen, dass die Beratung der Kirchgemeinden aufwendiger wird, dass die Kirche unter Druck ist, die gesamtgesellschaftlich relevanten Leistungen dem Kanton zu belegen, dass Kirchgemeinden weniger Hemmungen haben, einer Pfarrperson zu kündigen – und dass sich der Pfarrmangel bemerkbar macht.
Zunehmender Pfarrmangel
Die Kirchenleitung rechnet mit einer Höchstzahl an Pensionierungen nach 2030. Die Abgänge zu ersetzen, wird laut Bericht als unmöglich erachtet. «Derzeit studieren mehr Frauen als Männer Theologie.»
In der Fragestunde gab Synodalratspräsident Andreas Zeller Auskunft über die Versuche, mehr junge Leute zum Theologiestudium zu bewegen. Der Kanton Bern und seine Mittelschulen seien für diese Bemühungen ein besonders steiniger Boden. Dass Studierende an der Theologischen Fakultät im Vergleich zu Zürich und Basel das «schlechteste Gemeinschaftsgefühl» hätten, trage auch nicht zu höheren Zahlen bei, sagte Zeller. «Wir haben viel zu wenig Studierende.»
Asylsuchende in Not
Die Synode beschloss, die Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not (RBS) und die Kirchliche Anlaufstelle Zwangsmassnahmen Kanton Bern (KAZ) weiterhin zu unterstützen. Die RBS hilft vor allem armen Asylsuchenden, insbesondere bei Rekursverfahren nach einem negativen Asylentscheid. Die KAZ sucht die rechtliche und psychosoziale Situation von Personen in Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft zu verbessern. Die beiden Stellen werden für 2020-2023 mit je 120‘000 Franken unterstützt.
Die Synode nahm in diesem Zusammenhang eine Resolution «Hilfe in Not ist kein Verbrechen» an. Zurzeit macht sich strafbar, wer die Flucht in die Schweiz oder den rechtswidrigen Aufenthalt von Asylsuchenden fördert. Die Resolution will, dass solche Handlungen in Zukunft nicht mehr bestraft werden. Denn der Auftrag der Kirche sei es, «Arme, Geflüchtete und Ausgestossene zu begleiten und Heimatlosen eine Heimat zu geben – unabhängig von deren aufenthaltsrechtlichen Status».
«Elternbriefe» und Unterweisung
Zu reden gab die Neuauflage der ökumenischen «Elternbriefe», welche jungen Eltern und Familien Impulse für Spiritualität in Alltag und Leben geben. Die Synode diskutierte zudem über die Neukonzeption der kirchlichen Unterweisung und schrieb ein Postulat zur Öffentlichkeitsarbeit in den Medien ab. Der Synodalrat hatte skizziert, wie er Zielgruppen erreicht und auf den Wandel der Mediennutzung reagiert.
Der Synodalverband kann in die Synode der 2020 startenden Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) fünf Vertreter mehr abordnen als in die bisherige Abgeordnetenversammlung des Kirchenbundes. Die fünf wurden gewählt.
Rücktritt von Andreas Zeller
Synodalratspräsident Andreas Zeller kündigte seinen Rücktritt auf den 30. September 2020 an. Beim Erreichen des Pensionsalters wird er über 21 Jahre der Kirchenleitung angehört und sie 13 Jahre präsidiert haben. Die Synodalen würdigten Zellers Tätigkeit mit einem stehenden Applaus.
Der Wert der Kirche für den Staat
Am ersten Tag hatten die Synodalen dem Beauftragten für kirchliche Angelegenheiten des Kantons Martin Koelbing applaudiert. Dieser brachte in seinem Abschiedswort Wertschätzung für die Kirche zum Ausdruck: Sie suche immer neu nach Gerechtigkeit – was nicht nur Aufgabe der Behörden sei. Dass die Kirche offen für alle sei, unabhängig von Konfession oder gesellschaftlichem Status, sei wichtig.
Am 16. Dezember hatte der Kanton zu einer Abendfeier ins Münster geladen. Anlass war die Rückgabe der Pfarrdienstverhältnisse an die Kirchen. Für rund 600 Geistliche, darunter 500 Reformierte, werden künftig die Landeskirchen statt der Kanton Arbeitgeberinnen. (Am 6. Januar 2020 um 11 Uhr wird der Synodalrat die bernische Pfarrschaft im Münster mit einem öffentlichen Gottesdienst begrüssen. Zusammen mit dem kantonalen Pfarrverein möchte er so den Übergang der Pfarrdienstverhältnisse auf die Landeskirche würdigen und feiern.)
«Neue Partnerschaft»
Die kantonale Kirchendirektorin Evi Allemann betonte an der Feier, dass die Übergabe der Dienstverhältnisse der Geistlichen an die Landeskirchen den Anfang einer neuen Partnerschaft markiere.
Durch das neue Landeskirchengesetz, das auf Neujahr 2020 in Kraft tritt, werden Staat und Kirche behutsam entflochten. Die öffentlichrechtlich anerkannten Kirchen können ihre Stellen künftig selber ausgestalten und den Kirchgemeinden zuordnen. Die finanziellen Mittel dafür kommen bis 2025 im bisherigen Umfang vom Kanton. Die evangelisch-reformierte Kirche erhält dafür jährlich 60 Millionen Franken.
Religions-Monitoring geplant
Heute sind, wie Kirchendirektorin Evi Allemann im Münster bemerkte, viele weitere Religionsgemeinschaften im Kanton Bern präsent. Sie leisteten wertvolle Dienste im Interesse der Gesellschaft. «Wenn wir sie ernst nehmen wollen, dann müssen wir auch das Verhältnis zu ihnen klären.» Einer der nächsten Schritte ist deshalb laut Allemann, mit einem religionspolitischen Monitoring einen möglichst umfassenden Überblick über die Religionslandschaft im Kanton zu gewinnen.
Websites: www.refbejuso.ch; www.be.ch
Bilder von der Feier im Münster: refbejuso