• Bekenntnis und Bekennen

    Welches sind die Eckpunkte des christlichen Glaubens? Wie reden wir über den Glauben? Woran werden wir erkennbar für andere? Heute lebt die Kirche in Kontexten, die sie geradezu zwingen, sich Fragen zu stellen, denen sie früher als Mehrheitskirche meinte ausweichen zu können. Das LKF begrüsst den Bekenntnisprozess im Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund.

    Der SEK hat von der Abgeordneten-Versammlung den Auftrag erhalten, der Frage nach dem Bekenntnis in den reformierten Landeskirchen nachzugehen. Das Werkbuch Reformierte Bekenntnisse macht deutlich, dass die reformierten Kirchen keine Texte kennen, die für sie universal gültig sind. Gleichwohl sind viele dieser Bekenntnisse, wenn man sie prüfend (1. Thess. 5,21) zur Kenntnis nimmt, eine grosse Bereicherung für den Glauben der Kirche und des einzelnen Christen.

    Vernehmlassung

    Wir laden die Verantwortlichen in den Gemeinden ein, sich an der Vernehmlassung zu beteiligen. Wir nehmen wie folgt Stellung zum laufenden Bekenntnisprozess:

    1. Reformierten Kirchen ist die Aufgabe gegeben, nach aussen und nach innen zu bekennen, was sie glauben, wenn sie „reformiert, evangelisch, ökumenisch, christlich“ sagen. In einer bunten Gesellschaft müssen Gemeinschaften Farbe bekennen. Bekennen heisst bezeugen, woran man glaubt.

    2. Es genügt nicht, privat zu bekennen (oder schärfer: privat/einzeln zu glauben) und als Kirche nicht zu bekennen. Das Verhältnis unserer Kirchen zum Wort Gottes zu und zu den kirchlichen Bekenntnissen muss überdacht und so bestimmt werden, dass eine Berufung auf sie (status confessionis) wieder möglich wird.

    3. Angesichts des theologischen Pluralismus in den reformierten Landeskirchen würde die Formulierung eines neuen reformierten Bekenntnisses die Kirchen noch mehr spalten. Deshalb sollten alle reformierten Kirchen der Schweiz die altkirchlichen Bekenntnisse formell anerkennen, wie das von der Leuenberger Konkordie (Art. 12) vorgegeben wurde. Wir denken in erster Linie an das Apostolische Glaubensbekenntnis, weil es vor allen Kirchenspaltungen stand. Es war das Bekenntnis, das einte und nicht trennte. Für die Reformatoren war es die selbstverständliche Grundlage der Kirche. Die Anerkennung des Apostolikums ist ein wichtiges ökumenisches Zeichen. Es zeigt, dass unsere Kirche zur Tradition der universalen Kirche gehören will. Die Zürcher Kirche hat diesen Schritt bereits in ihrer neuen Kirchenordnung in Art. 3 gemacht.

    4. Das LKF schliesst sich der Meinung des Ratspräsidenten des SEK, Dr. Gottfried Locher an: „Besser als neue Bekenntnisse wäre ein gemeinsames reformiertes Leitbild auf der Basis des alten Bekenntnisses. Das reformierte Leitbild fasst anschaulich zusammen, wie reformierte Kirchen das alte Bekenntnis lesen und leben wollen.“ Das LKF wird diesen Prozess weiterhin aktiv begleiten.

    (Stellungnahme von 2010)