Kirchengesetz im Berner Grossen Rat
Der Berner Grosse Rat hat am 6. September das neue Gesetz über die Landeskirchen in erster Lesung gebilligt. Änderungsanträge fanden keine Mehrheit. Mehrere Fraktionssprecher forderten, nach dem Landeskirchengesetz habe sich der Kanton mit der Anerkennung anderer Religionsgemeinschaften zu befassen. Die EVP reichte ein Postulat ein, das evangelische Freikirchen und Gemeinschaften einbezieht.
Finanziell will der Staat die Landeskirchen im bisherigen Ausmass unterstützen, aufgrund der historischen Rechtstitel (kirchliche Ansprüche aufgrund der Übernahme des Kirchenguts durch den Staat ab 1804) und in Anerkennung ihrer Leistungen für die Gesellschaft. Die drei Berner Landeskirchen sollen ab 2020, wenn das Gesetz in Kraft tritt, jährlich 73 Millionen Franken aus Staatsmitteln und weiterhin die Kirchensteuern juristischer Personen erhalten (neu bloss für nicht-kultische Aktivitäten).
… und islamische Gemeinschaften?
Mit Ausnahme der Grünliberalen, die Freidenker-Positionen vertraten, begrüssten alle Parteien die Vorlage, die innerhalb des bisherigen Verfassungsrahmens bleibt. Die Sprecher der Ratslinken mahnten allerdings, nach dem Gesetz müssten die Beziehungen des Staats zu anderen Religionsgemeinschaften (Muslime) auch geregelt werden, mit einer «Religionsstrategie» oder einem Anerkennungsgesetzt (dieses bezeichnete Walter Messerli, Sprecher der vorberatenden Kommission, als derzeit nicht opportun).
«Das Verhältnis zum Islam klar zu regeln, muss der nächste Schritt sein», sagte Adrian Wüthrich von der SP. Was er vor sechs Jahren angeregt habe, werde nun rascher als erwartet Realität, sagte Wüthrich. Die historischen Rechtstitel seien nicht mehr so umstritten – nun hätten sie ein Preisschild.
Die BDP-Sprecherin fand es wichtig, dass die Landeskirchen das neue Gesetz für gut befunden hätten. Den Grünen geht der Entwurf «grundsätzlich zu wenig weit». Der Berg habe eine Maus geboren, sagte ihr Vertreter im Rückblick auf die Debatte zu den Leitsätzen 2015. Doch wolle man erst mit den neuen Regelungen Erfahrungen sammeln.
Dem christlichen Erbe Sorge tragen
Samuel Kullmann von der EDU mahnte, dem christlichen Erbe Sorge zu tragen. Doch hege die Partei Skepsis gegenüber einer «zu engen Verzahnung» von Kirchen und Staat. Das Prinzip «Wer zahlt, befiehlt» stehe in Spannung zum biblischen Grundsatz, Gott mehr zu gehorchen als den Menschen. Der SVP-Sprecher begrüsste die Vorlage aus dem Departement seines Parteikollegen Christoph Neuhaus. Das Gesetz ermögliche den Landeskirchen, ihre wichtige Arbeit fortzuführen. Ein Anerkennungs-Gesetz hätte in der Bevölkerung keine Chance.
Freikirchen ohne Anerkennung
Der EVP-Sprecher Philippe Messerli bemängelte, den landeskirchlichen Gemeinschaften und Freikirchen bleibe die Anerkennung versagt. Die EVP trete dafür ein, diese «Ungleichbehandlung» bald an die Hand zu nehmen. Der weltanschaulich neutrale Kanton könne sich nicht nur auf Landeskirchen fokussieren; er habe «seine Verantwortung im sensiblen Bereich der Religionen» wahrzunehmen.
Messerli bemerkte weiter, dass Migrationskirchen nicht berücksichtigt sind. Früher oder später täten daher Anpassungen bei der Organisation der Kirchgemeinden Not. Laut dem EVP-Grossrat brauchen die Landeskirchen, um sich tiefergehend zu erneuern, mehr als nur strukturelle und finanzielle Anpassungen. Die Erneuerung werde nur gelingen, wenn sie sich «auf ihre Wurzeln, auf das Wort Gottes zurückbesinnen und sich verstärkt auf Verkündigung, eine ihrer Kernaufgaben, konzentrieren».
Kirchen sind mehr als Leistungserbringer
Die Grünliberalen kritisierten, der Staat zahle, ohne Leistungen bestellt zu haben; diese wären offen auszuschreiben. Die GLP sei nicht gegen die Institution Kirche – aber Glaube sei etwas Privates. Er sei bereit, sagte Hannes Zaugg-Graf, für Dienstleistungen der Kirchen zu zahlen – doch wolle er dies direkt tun, nicht über Steuern. Die Grünliberalen stellten einen Rückweisungsantrag. Regierungsrat Christoph Neuhaus warb für die Vorlage mit dem Hinweis auf die durchgehend christliche Prägung des bernischen Gemeinwesens. «Die Zukunft kann nur gestalten, wer die Vergangenheit kennt.» Die Rückweisung wurde deutlich abgelehnt.
Kein Anker in der christlichen Tradition
Eine Minderheit der vorberatenden Kommission wollte den Bezug zur christlich-abendländischen Kultur und Wertordnung im Zweckartikel des Gesetzes verankert haben. Philippe Messerli zitierte das Diktum des deutschen Verfassungsrechtlers Böckenförde, wonach der freiheitliche Rechtsstaat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht schaffen kann. Dies gelte auch für die Integration: «Wer in unserer multikulturellen Gesellschaft wirklich tolerant sein und Menschen aus fremden Kulturen erfolgreich integrieren will, braucht ein festes Fundament.» Der Antrag unterlag mit 54 gegen 82 Stimmen.
EVP-Postulat eingereicht
Die EVP-Grossräte Marc Jost und Philippe Messerli reichten nach der Debatte ein Postulat ein, das auf die Anerkennung nicht öffentlich-rechtlich anerkannter Glaubensgemeinschaften zielt und Kriterien dafür formuliert. Die zweite Lesung des Gesetzes ist für März 2018 vorgesehen.
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